Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede volljährige Person sein. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Der Antrag soll den Namen, das Alter, den Beruf sowie die Anschrift des Antragstellers enthalten. Der Mitgliedsantrag kann hier heruntergeladen werden.
Auszug aus der Satzung des
Frankfurter Fördervereins zur Bekämpfung von Tumorerkrankungen (FFBT) e.V.
Stand 20.11.2009
§ 2: Der Zweck des Vereins
(3) Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, durch:
- Verbesserung und Förderung der umfassenden Behandlung und Begleitung von Patienten mit einer Tumorerkrankung.
- Förderung der Pflege und der intensiven ambulanten Betreuung von Krebspatienten in der Region (z.B. Projekte in der eine ambulante Betreuung von Patienten zu Hause ermöglicht wird, sollen gefördert werden).
- Förderung von Fort- und Weiterbildung von Ärzten, medizinischem Fachpersonal, ehrenamtlichen Helfern und Medizinstudenten (z.B. innovative Lehre in Kleingruppen nach neuen Lehrmethoden sollen gefördert werden).
- Förderung von Wissenschaft und Forschung (z.B. sollen Projekte gefördert werden, die sich mit der Chemosensitivität und -Resistenz, d.h. mit dem Ansprechen von Tumorerkrankungen auf Chemotherapie oder Antikörpertherapie oder mit der möglichen besseren Verträglichkeit von Chemotherapien beschäftigen).
- Förderung von Früherkennungsmaßnahmen und allgemeiner Beratung in Fragen der Krebstherapie nach deutschen und europäischer Leitlinie (Projekte, die sich mittels neuer Medien (z.B. Internet, Telemedizin) mit der Aufklärung über Tumorerkrankungen und Therapieoptionen beschäftigen, sollen gefördert werden).
Die komplette Satzung kann auf Wunsch angefordert werden.